3. Bestimmungen der einzelnen Klassen
3.1 Verbrenner Glattbahn 1:8
...
3.1.6 Motor, Luftfilter, Abgasanlage
...
3.1.6a Bei VG8S sind ausschließlich Einheitsmotoren (Motor mit Resorohr-Krümmer-Kombination) gemäß der auf der Homepage veröffentlichten Liste „Zugelassene Einheitsmotoren“ zugelassen. Die Motoren sind im Originalzustand zu fahren.
Die zulässigen Spezifikationen dieser Einheitsmotoren werden in einer „VG8S/VG10S-Motoren-Dokumentation“ definiert.
Diese Dokumentation wird auf der DMC-Webseite ab 31. März des Jahres in der aktuellen Fassung zum Download zur Verfügung gestellt.
Über die Einführung oder Streichung von Einheitsmotoren , entscheidet der VG-Referent zusammen mit den VG-Referenten der
Sportkreise bis zum
01.Februar des laufenden Jahres. Bei einem nicht legalen Motor, Resorohr oder Krümmer wird der Fahrer mit einer Sportstrafe gemäß A2.3.3a, A2.3.3b, 2.3.4 oder 2.3.5 belegt, wobei eine Strafe nach 2.3.4 und 2.3.5 gemäß 2.3 einstimmig vom DMC-Präsidium bestätigt werden muss.
3. Bestimmungen der einzelnen Klassen
3.1 Verbrenner Glattbahn 1:8
...
3.1.6 Motor, Luftfilter, Abgasanlage
...
3.1.6a Bei VG8S sind ausschließlich Einheitsmotoren (Motor mit Resorohr-Krümmer-Kombination) gemäß der auf der Homepage veröffentlichten Liste „Zugelassene Einheitsmotoren“ zugelassen. Die Motoren sind im Originalzustand zu fahren.
Die zulässigen Spezifikationen dieser Einheitsmotoren werden in einer „VG8S/VG10S-Motoren-Dokumentation“ definiert.
Diese Dokumentation wird auf der DMC-Webseite ab 31. März des Jahres in der aktuellen Fassung zum Download zur Verfügung gestellt.
Über die Einführung oder Streichung von Einheitsmotoren für das folgende Jahr, entscheidet der VG-Referent zusammen mit den VG-Referenten der
Sportkreise bis zum
30. Juni 01.Februar des laufenden Jahres. Bei einem nicht legalen Motor, Resorohr oder Krümmer wird der Fahrer mit einer Sportstrafe gemäß A2.3.3a, A2.3.3b, 2.3.4 oder 2.3.5 belegt, wobei eine Strafe nach 2.3.4 und 2.3.5 gemäß 2.3 einstimmig vom DMC-Präsidium bestätigt werden muss.